anmeldung im regenbogen kindergarten

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kita!

 

Bei der Entscheidung, wem Sie Ihr Kind anvertrauen, sind ein gutes Gefühl und eine vertrauensvolle Basis von großer Bedeutung. Daher freuen wir uns bereits jetzt sehr über das Interesse und Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen!

so melden sie ihr kind an

Nutzen Sie einfach unser untenstehendes Kontaktformular! Wir melden uns dann bei Ihnen zurück, um Sie bei der Wahl der richtigen Kita für Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Daher bieten wir Ihnen gerne ein persönliches Gespräch sowie die Besichtigung unserer Räumlichkeiten an. So können Sie sich selbst einen Eindruck unserer Kita verschaffen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

faq's zur anmeldung

Wie geht es weiter, wenn ich Kontakt aufgenommen habe?

 

Wir melden uns anschließend bei Ihnen, um einen Termin für ein persönliches Gespräch und die Besichtigung unserer Kita zu vereinbaren. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz anzufragen. Eine feste Zusage ist allerdings erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens im November möglich.

Wo wird mein Kind betreut?

 

Unsere „Regenbogen-Minis“ (0 bis 3 Jahre) betreuen wir in unserem Neubau am Gravemannring und die älteren „Grashüpfer“ und „Pusteblumen“ haben ihr Zuhause in unseren neugestalteten Räumen an der Kirchstraße.

In welchen Zeiten kann ich mein Kind betreuen lassen?

 

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Samstag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Möglich ist eine Belegung von 35 oder 45 Stunden je Woche, welche Sie vorab für eine Laufzeit von einem Jahr wählen. Die Zeiten, wann Sie Ihr Kind betreuen lassen möchten, können Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten frei wählen. Hierbei berücksichtigen wir gern Ihre Arbeitszeiten, allerdings sind auch die Bedürfnisse des Kindes wichtig und werden im Gespräch mit Ihnen individuell abgestimmt. Wir haben ganzjährig geöffnet und schließen unsere Einrichtung lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an ca. 3 Tagen zur Teamfortbildung, die rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden.

Welche Kosten kommen mit der Aufnahme meines Kindes auf mich zu?

 

An die Stadt Iserlohn zahlen Sie einen monatlichen Elternbeitrag, welcher sich an Ihrem Einkommen orientiert. Wie hoch dieser ist, können Sie in der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen“ auf www.iserlohn.de unter dem Punkt Jugend & Familie finden. Wenn Sie Ihr Kind bei unseren "Minis" betreuen lassen möchten (Alter 0 bis 3 Jahre), sehen Sie bitte in Spalte Gruppenform „II b" (35 Stunden) oder „II c“ (45 Stunden) nach. Unsere beiden anderen Gruppen (Alter ab 2 Jahren bis Schuleintritt) finden Sie in der „Gruppenform „I und III b“ (35 Stunden) oder „I und III c“ (45 Stunden).

 

An uns zahlen Sie je Kindergartenjahr eine Verpflegungspauschale von EUR 90,- je Kind, für die wir Getränke, Snacks und besondere Essensangebote bereitstellen. Auf Wunsch können Sie für Ihr Kind ein hochwertiges, warmes Mittagessen bestellen, für welches wir EUR 3,60 je Mahlzeit berechnen.

Was bedeutet es, dass der Kindergarten als Verein organisiert ist?

 

Unser Kindergarten ist ein freier Träger und in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert. Wir freuen uns über jedes neue Vereinsmitglied, welches mit seinem Beitrag uns alle dabei unterstützt, unsere Kinderbetreuung mit seinem außergewöhnlichen Angebot so aufrecht erhalten zu können, wie es heute ist.

Für Privatmitglieder erheben wir eine Aufnahmegebühr von EUR 300,-. Den jährlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 70,- berechnen wir erst, wenn von Ihnen kein Kind mehr bei uns betreut wird. Die Mitgliedschaft im Trägerverein ist keine Voraussetzung zur Betreuung eines Kindes und vollkommen freiwillig.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie mit einem Unternehmen Firmenmitglied werden. Hier berechnen wir eine Aufnahmegebühr von EUR 1.200,- sowie neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 70,- einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von EUR 100,- je betreutem Kind und Kindergartenjahr. Durch diese Mitgliedschaft erhält das Unternehmen das Recht, Mitarbeiterkinder in unserem Kindergarten betreuen zu lassen.